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Unsere Dienstgrade / Rangabzeichen

 

 

Feuerwehrmann-Anwärter (FMA)

Einstiegsdienstgrad

Mindestalter 16 Jahre

 

 

Feuerwehrmann (FM)

Voraussetzungen:

  • einjährige Probezeit (Ausnahme ehemalige Angehörige der Jugendabteilungen)
  • erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 1



 

 

Oberfeuerwehrmann (OFM)

Voraussetzungen:

  • dreijährige Dienstzeit
  • erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 2

 

Hauptfeuerwehrmann (HFM)

Voraussetzungen:

  • vierjährige Dienstzeit
  • erfolgreiche Teilnahme am Truppführerlehrgang

oder

  • zehnjährige Dienstzeit
  • erfolgreiche Teilnahme an zwei technischen Lehrgängen

Funktionen:

  • Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart
  • Truppführer
  • Melder
  • Gerätewart
  • Atemschutzgerätewart
  • Schriftwart
  • Sicherheitsbeauftragter

 

Erster Hauptfeuerwehrmann (EHFM)

Voraussetzungen:

  • 15-jährige Dienstzeit
  • erfolgreiche Teilnahme am Truppführerlehrgang

oder

  • 20-jährige Dienstzeit
  • erfolgreiche Teilnahme an zwei technischen Lehrgängen

Funktionen:

  • Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart
  • Truppführer
  • Melder
  • Gerätewart
  • Atemschutzgerätewart
  • Schriftwart
  • Sicherheitsbeauftragter

Löschmeister (LM)

Voraussetzungen:

  • erfolgreiche Teilnahme am Gruppenführerlehrgang
  • erfolgreiche Teilnahme an zwei technischen Lehrgängen

Funktionen:

  • Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart
  • Stellvertretende Führer der taktischen Einheiten

Oberlöschmeister (OLM)

Voraussetzungen:

  • erfolgreiche Teilnahme am Gruppenführerlehrgang
  • erfolgreiche Teilnahme an zwei technischen Lehrgängen

Funktionen:

  • Jugendfeuerwehrwart
  • Stellvertretender Gemeindejugendfeuerwehrwart
  • Gemeindesicherheitsbeauftragter
  • Gemeindepressewart
  • Führer der Löschstaffel oder des Selbständigen Trupps

Hauptlöschmeister (HLM)

Voraussetzungen: 

  • erfolgreiche Teilnahme am Gruppenführerlehrgang
  • erfolgreiche Teilnahme an zwei technischen Lehrgängen

Funktionen:

  • Gemeindejugendfeuerwehrwart
  • Gemeindeausbildungsleiter
  • Kreispressewart
  • Kreissicherheitsbeauftragter
  • Kreisatemschutzbeauftragter
  • Kreisfunkbeauftragter
  • Kreisausbilder
  • Führer der Löschgruppe

Erster Hauptlöschmeister (EHLM)

Voraussetzungen: 

  • erfolgreiche Teilnahme am Gruppenführerlehrgang
  • erfolgreiche Teilnahme an zwei technischen Lehrgängen

Funktionen:

  • Stellvertretender Ortsbrandmeister einer Grundausstattungsfeuerwehr
  • Bezirkspressewart
  • Stellvertretender Kreisausbildungsleiter

Brandmeister (BM)

Voraussetzungen:

  • erfolgreiche Teilnahme am Gruppenführerlehrgang
  • erfolgreiche Teilnahme an zwei technischen Lehrgängen

Funktionen:

  • Ortsbrandmeister einer Grundausstattungsfeuerwehr
  • stellvertretender Ortsbrandmeister einer Stützpunktfeuerwehr
  • stellvertretender Zugführer in einer Kreisfeuerwehrbereitschaft
  • stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrwart
  • Kreisausbildungsleiter
  • stellvertretender Zugführer

Oberbrandmeister (OBM)

Voraussetzungen:

  • erfolgreiche Teilnahme am Zugführerlehrgang

Funktionen:

  • Ortsbrandmeister einer Stützpunktfeuerwehr
  • Stellvertretender Ortsbrandmeister einer Schwerpunktfeuerwehr
  • Zugführer in einer Kreisfeuerwehrbereitschaft
  • Kreisjugendfeuerwehrwart
  • Stellvertretender Bezirksjugendfeuerwehrwart
  • Bezirksjugendfeuerwehrwart
  • Stellvertretender Landesjugendfeuerwehrwart
  • Zugführer

Hauptbrandmeister (HBM)

Voraussetzungen: 

  • erfolgreiche Teilnahme am Zugführerlehrgang

Funktionen:

  • Ortsbrandmeister einer Schwerpunktfeuerwehr
  • stellvertretender Gemeindebrandmeister
  • stellvertretender Führer der Kreisfeuerwehrbereitschaft
  • Landesjugendfeuerwehrwart

Erster Hauptbrandmeister (EHBM)

Voraussetzungen:

  • erfolgreiche Teilnahme am Zugführerlehrgang

Funktionen:

  • Gemeindebrandmeister
  • stellvertretender Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten mit Berufsfeuerwehr
  • Führer einer Kreisfeuerwehrbereitschaft
  • stellvertretender Abschnittsleiter

Abschnittsbrandmeister (ABM)

Voraussetzungen:

  • erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang "Verbandsführer"

Funktionen:

  • Abschnittsleiter
  • Stellvertretender Kreisbrandmeister
  • Stellvertretender Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr
  • Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten mit Berufsfeuerwehr

Kreisbrandmeister (KBM)

Voraussetzungen:

  • erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang "Verbandsführer"

Funktionen:

  • Kreisbrandmeister
  • Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr

Regierungsbrandmeister (RBM)

Voraussetzungen:

  • erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang "Verbandsführer"

Funktion:

  • Regierungsbrandmeister

Hinweise:

Die Dienstgrade gibt es jeweils in einer männlichen und einer weiblichen Form, Feuerwehrmann und Feuerwehrfrau bzw. Löschmeister und Löschmeisterin. Der Lesbarkeit halber wird nur die männliche Form aufgeführt sofern die weibliche Form eindeutig erkennbar ist.

In Wolfsburg lauten die Funktionsbezeichnungen wie Gemeindebrandmeister usw. entsprechend Stadtbrandmeister usw.

Die Laufbahn in der Freiwilligen Feuerwehr und die Gestaltung der Dienstgradabzeichen ist in der "Verordnung über die kommunalen Feuerwehren" (Feuerwehrverordnung) geregelt. Die Dienstgrade der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind in folgende Gruppen gegliedert:

  • Feuerwehrmänner
  • Löschmeister
  • Brandmeister
  • Brandschutzleiter

Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr können Dienstgrade verliehen werden, wenn sie die persönlichen Voraussetzungen (vorgeschriebene Ausbildung und Dienstzeit im aktiven Feuerwehrdienst) erfüllen und wenn in einer Feuerwehr die mit einem entsprechenden Dienstgrad versehene Funktion zu besetzen ist. Die Dienstzeit beginnt mit der Ernennung zum Feuerwehrmannanwärter. Die Dienstgrade ab "Hauptfeuerwehrmann" sind funktionsgebunden, bleiben aber auch nach Aufgabe der jeweiligen Funktion erhalten.

Die aufgeführten Dienstgrade sind mit Ausnahme von "Erster Hauptfeuerwehrmann", "Erster Hauptlöschmeister" und "Erster Hauptbrandmeister" zu durchlaufen. Ab dem Dienstgrad "Löschmeister" darf der Dienstgrad nur verliehen werden, wenn seit der Verleihung des letzten Dienstgrads ein Jahr vergangen ist.