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Förderverein der Ortsfeuerwehr Coppengrave e. V.

Um Rechtssicherheit für das Ortskommando und alle Kameraden/-innen der Ortsfeuerwehren zu schaffen, wurde am 27.11.2015 die Bildung eines Fördervereins beschlossen. Betroffen sind alle Feuerwehren unserer Samtgemeinde. Aus diesem Grund wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich mit dieser Thematik beschäftigen sollte.

Bisher wurde auf Grundlage anderer bestehender Satzungen, diese Satzung für unseren Ort erstellt. Die Gründungssatzung und erste notwendige und beschlossene Änderungen wurden hier unter dem Link Satzung eingestellt.

 

Gründung und was bisher geschah:

Die Gründung eines rechtsfähigen, eingetragenen Vereins geschieht folgendermaßen:

  1. Erarbeitung einer Satzung. Eine Satzung kann vor der Gründungsversammlung dem Finanzamt zur kostenlosen Prüfung eingereicht werden. Beides Ist bereits erfolgt.
  2. Abhaltung einer Gründungsversammlung. Ist bereits erfolgt.
  3. Beschluß/Genehmigung der Satzung. Ist bereits erfolgt.
  4. Bestimmung eines Vorstandes. Ist bereits erfolgt.
  5. Abfassung eines Gründungsprotokolles. Ist bereits erfolgt.
  6. Schriftliche Anmeldung mit Unterschriftsbeglaubigung des anmeldenden Vorstandes ins Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht. Ist bereits erfolgt.
  7. Eine von sieben Mitgliedern unterschriebene Satzung beim Finanzamt einreichen, zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Ist bereits erfolgt.
  8. Einen Notar mit der Eintragung ins Vereinsregister beauftragen. Ist bereits erfolgt.
Frage Antwort Katalog zur Vereinsgründung
Download der Oberfinanzdirektion Niedersachsen mit allem, was wir zur Vereinsgründung wissen sollten.
Frage_Antwort_Katalog_Stand_Februar_2015[...]
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